Durch die Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV), oder mit vollen Namen “Verordnung über die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation” sind alle Anbieter von E-Mailpostfächern verpflichtet, nach einer richterlichen Anordnung ein Postfach zu überwachen. Es gibt dabei je nach Größe des Anbieters verschiedene Anforderungen.
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