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Das Amtsgericht Dresden & SPAM-freundliche Richter

Wie heise berichtet ist das Amtsgericht Dresden der Meinung (Aktenzeichen. 114 C 2008/05), dass versenden von SPAM kein Grund ist abgemahnt zu werden.
Die Begründung finde ich besonders weit hergeholt, der Richter meint die 10s Aufwand die ungewünschte E-Mail zu entsorgen stände bei der Intressensabwägung unter dem Interesse des Versenders an einer “bequemen und kostengünstigen Werbemethode”.

Ich glaube der Richter nutzt das Medium E-Mail nicht, oder lässt sich sein Postfach von der Sekretärin vorsortieren. Zum einen halte ich 10 Sekunden bei gut gemachten SPAM (also in der Sprache des Empfängers, mit einem Betreff wo nicht sofort klar ist das die E-Mail unerwünscht ist) für nicht zu schaffen, da man dann zumindest den ersten Absatz überfliegen muss um festzustellen, dass diese E-Mail nicht erwünscht ist. Dazu kommt noch, dass derjenige unter Umständen auf berufliche E-Mails wartet, und dann aus seinen Arbeitsablauf für diese SPAM-Mail gerissen wird, wodurch dann gleich einige Minuten verloren gehen bis der Faden wieder ganz aufgenommen ist.

Aber selbst wenn man von den 10s pro unerwünschter E-Mail ausgehen würden, wäre das schon ein größerer Eingriff in das Tagesgeschäft, den Kleinvieh macht auch Mist. Ich erhalte mittlerweile nur noch (waren zeitweise deutlich mehr) etwa 150 SPAM-Mails pro Tag (glücklicherweise werden bei mir davon >95% automatisch aussortiert), wenn ich für jede dieser Mails 10s aufwenden müsste, dann wären das 1500 Sekunden pro Tag (Montags im Büro dreimal soviel), oder 25 Minuten am Tag, oder fast 3 Stunden die Woche.

Hoffen wir, dass dieses Urteil in der nächsten Instanz gekippt wird, auf noch mehr SPAM habe ich ehrlich keine Lust.